Autor: bienenkoenig

Imkerwallfahrt 2021

Einladung zur Imkerwallfahrt 2021

Wann? Sonntag, 5. September 2021
Wo? Pfarrkirche Abtenau
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Altarfoto

Um 13 Uhr wird in der Pfarrkirche Abtenau eine heilige Messe abgehalten. Anschließend lädt die Ortsgruppe Abtenau zu einem gemütlichen Nachmittag in der Au mit Besichtigung des Heimat- und Bienenmuseums ein. Dort werden auch Kaffee und Kuchen angeboten.

Es wird gebeten die 3-G Regeln einzuhalten und bitte den Nachweis mitzubringen.

Die Ortsgruppe Abtenau und der Landesverein für Imkerei und Bienenzucht Salzburg freuen sich auf eure zahlreiche Teilnahme!

Facharbeiter Ausbildung

Facharbeiter Ausbildung in der Bienenwirtschaft

Planen Sie Ihre Ausbildung

Informationsveranstaltung zur Facharbeiterausbildung in der Bienenwirtschaft.

Der Landesverein für Imkerei und Bienenzucht Salzburg und die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammer Salzburg laden Sie sehr herzlich zum Informationsabend über die Facharbeiterausbildung in der Bienenwirtschaft ein.

Beginn: jeweils 19:30 Uhr

Inhalt:

  • Ausbildungsinhalte und Dauer
  • Unterlagen und Skripten, Prüfungsmodalitäten
  • Kosten der Ausbildung und Fördermöglichkeiten
Info-Veranstaltung 1

Wann: 12.Juli 2021
Wo: Kultur- und Kongresszentrum St. Johann, 5600 St. Johann

Info-Veranstaltung 2

Wann: 14. Juli 2021
Wo: Imkerhof Koppl,
5020 Salzburg

Info-Veranstaltung 3

Wann: 15. Juli 2021
Wo: Congress Saalfelden,
5760 Saalfelden

Hinweis: Die Teilnahme an den Info-Veranstaltungen ist ausschließlich mit einem negativen Corona-Test und der Verwendung einer FFP2-Maske möglich.

Eine Anmeldung zum Infoabend ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Alle Infos finden Sie HIER nochmal als PDF-Download.

Facharbeiter Ausbildung in der Bienenwirtschaft

Virenuntersuchung

Virenuntersuchungen Bienencheck

Das Produkt Bienencheck beinhaltet Untersuchungen auf vier Bienenviren anhand von Sammelproben von maximal fünf Bienenvölkern. Es werden die folgenden vier Bienenviren untersucht: 

  • das akute Bienenparalyse-Virus (ABPV)
  • das Flügelverkrüppelungsvirus Typ A (DWV-A)
  • das Flügelverkrüppelungsvirus Typ B (DWV-B)
  • das chronische Bienenparalyse-Virus (CBPV).

Das Angebot umfasst:

  • Zusendung von Probenahmen-Paketen
  • Durchführung der Analysen auf die vereinbarten Bienenviren anhand der eingesandten Bienen als Sammelproben
  • Zusendung der eigenen Ergebnisse direkt an die TeilnehmerInnen
  • Das Untersuchungsergebnis wird für alle Völker des/der jeweiligen TeilnehmerIn als Sammelergebnis dargestellt. Teilergebnisse für die einzelnen Völker werden nicht erfasst.

 

Kosten der Untersuchung: 215 € brutto für LV Salzburg Mitglieder

Anmeldeschluss: 07.Juni 2021

Das Angebot kommt nur bei mindestens 20 Sammelproben zustande.

Das Anmeldeformular und weitere Infos findet ihr Hier.

Trachtbericht 2021

Trachtbericht 2021

 

Ein schlechtes Honigjahr ist die beste Voraussetzung für nachfolgende drei gute Honigjahre mit zumindest einem Rekordjahr in der Waldtracht

Im Juni 1983 wurden in der Fachzeitschrift “Bienenwelt” Teile meiner Dissertationsarbeit “Die Lecanien- und Lachnidentracht im österreichischen Alpenraum” veröffentlicht. In den Jahren 1985 und 1986 folgten weitere Artikel über den Lecanienrhythmus, die Trachtergiebigkeit, den Abtrag des Honigtaus durch andere insekten, den negativen Einfluss der Lachniden auf die Lecanienvermehrung, die Trachtbeobachtung und den Witterungseinfluss auf Tracht und Honigtauerzeuger. Die Beobachtungen und Resultate haben sich bis heute bestätigt.

 

Der Lecanienrhythmus

Die Lecanie honigt immer in drei aufeinanderfolgenden Jahren, selten sind es auch vier Jahre. Regelmäßig folgt dann ein Nulljahr und darauf wieder ein Dreijahresblock. In Ausnahmefällen verschiebt sich dieser Rhythmus durch eine starke Lachnidentracht, wenn diese in ein Null- oder Erstjahr fällt, weil danach noch einmal ein Nulljahr folgt. Im Erstjahr ist die Lecanienanzahl noch gering, besonders in der Niederung. Mehr Lecanien gibt es in höheren Lagen und da vor allem im Ameisenbereich. Oberhalb von 1200 m Seehöhe ist die Waldtracht im Erstjahr schon sehr gut, in den folgenden zwei Jahren dann in allen Höhenlagen, wo die Fichte vorhanden ist, eines von den zwei kann auch ein Rekordjahr sein.

 

Die Trachtergiebigkeit

Wieviel Honigtau eine Lecanie abgibt, hängt von der Nährstoffversorgung und Assimilationsleistung des Baumes ab. Die Nährstoffversorgung ist bei hohen Niederschlägen im Mai optimal, die beste Assimilationsleistung ist bei vollem Austrieb der Maitriebe gegeben. Die Lecanien honigen dann so stark, dass der Honigtau, wenn er eine Größe von 3mm überschreitet, an den Zweigen herunterrinnt. Trockenheit vermindert die Honigtauproduktion. Noch negativer wirkt sich das Blühen der Fichte in einem Mastjahr aus. Anstelle von frischem Austrieb gibt es nur männliche Blüten, und die Assimilate aus den alten Nadeln werden zur Nährstoffversorgung der weiblichen Zapfen benötigt. Die Lecanien honigen nur schwach und nur einen kürzeren Zeitraum. Typisches Beispiel war das Mastjahr 2018, wo die Lecanie nur kurz Ende Mai bis Anfang Juni gehonigt hat.

 

Der Abtrag des Honigtaus durch andere Insekten

Meist können die Bienen, wenn es die Witterung zulässt, von der Früh weg bis zur Dämmerung am Abend den Honigtau der Lecanie eintragen. Aber auch viele andere Insekten ernähren sich vom Honigtau und vermehren sich außerordentlich in einem sehr guten Honigjahr, sodass sie im nächsten Jahr überproportional vorhanden sind. Viele Wespen und Schwebfliegen sind zu beobachten, die sich am Abtrag des Honigtaus beteiligen, sodass schon ab Mittag die Tracht nachlässt. Obwohl gleich viele oder sogar mehr Lecanien als im Vorjahr vorhanden sind, fällt die Tracht geringer aus. Nach einem außergewöhnlich guten Honigjahr kann maximal nur ein gutes folgen, aber auf keinen Fall ein Rekordjahr.

 

Der negative Einfluss der Lachniden auf die Lecanienvermehrung

Bei einer starken Lachnidenvermehrung, die auch eine Melezitosetracht zur Folge hat, vermehren sich auch die Gegenspieler (Florfliegen, Marienkäfer) stark. Dies hat zur Folge, dass irgendwann zwischen Juli und September die Lachnidenpopulation zusammenbricht und die Tracht zu Ende geht. Zu diesem Zeitpunkt von August bis September schlüpfen auch die Lecanienlarven und machen sich auf den Weg zu den nächsten Quirlen, wo sie sich unter den Quirlschuppen verstecken und geschützt sind. Auf dem Weg dorthin werden aber die meisten Opfer der Lachniden-Gegenspieler. Es gibt daher keine Lecanienvermehrung und eine verminderte Tracht im nächsten Jahr. Wenn nur wenige Lecanien vorhanden sind, wie im Nulljahr oder im Erstjahr, dann überleben auch nur wenige, sodass ein weiteres Nulljahr folgt. Nach den Lachnidenjahren 2007, 2013 und 2019 folgten Nulljahre in der Lecanientracht 2008, 2014 und 2020.

 

Die Trachtbeobachtung

Die Lecanie ist das ganze Jahr über beobachtbar. Man kann feststellen, wie viele Lecanien vorhanden sind und wie gut sie sich vermehren, und man kann für die Tracht eine relativ sichere Prognose erstellen. Schwieriger ist es bei den Lachniden. Aufgrund der Vielzahl von Lachnidenarten auf Nadelbäumen (Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche) und Laubbäumen (Ahorn, Eiche, Linde) sind Prognosen schwierig zu erstellen. Es gibt aber Gemeinsamkeiten: Alle Lachnidenarten sind mehr oder weniger vorhanden, oder gar keine – je nachdem, wie viele Gegenspieler es gibt. Melezitose gibt es nur von der Fichte ab Juli (obwohl früher der feste Honig als “Lärchenhonig” bezeichnet wurde). Im Juni ist der Lachnidenhonig von der Fichte immer schleuderbar, auch wenn es keine Mischung mit dem Lecanienhonig gibt. Beginn und Ende der Melezitosetracht kann man durch Beobachtung feststellen: Wenn die ersten Geflügelten sich an den Maitrieben alter Bäume niederlassen und nicht nach wenigen Tagen wieder verschwinden, weil Gegenspieler vorhanden sind, dann gebären sie ungefähr 30 lebende Nachkommen, die sofort Honigtau produzieren. Die Melezitosetracht beginnt. In der Folge sind immer neue Geflügelte zu beobachten, die eine Kolonie gründen und Honigtau produzieren. Wenn keine neuen Geflügelten mehr nachkommen, ist die Tracht nach einer Woche zu Ende, dies kann schon Ende Juli sein, oder aber auch erst Anfang September. Im Jahre 2019 konnte man folgende Lachnidenentwicklung verfolgen: im Mai die Stammmütter mit Kolonie auf der Fichte, Lachniden auf den Ahornblüten, die die Ahornblütentracht durch den Honigtau um eine Woche verlängerten, dann im Juni eine starke Lachnidenvermehrung auf jüngeren Fichten und starker Honigtau auf den Lindenblättern, im Juli dann die Geflügelten auf älteren Fichten mit Kolonien und Honigtau auf den Nadeln.

 

Der Witterungseinfluss auf Tracht und Honigtauerzeuger

Durch Niederschläge wird der Honigtau abgewaschen. Es braucht danach einen ganzen Tag ohne Niederschlag, bis die Tracht wieder anspringt. Eine einfache Regel, aber die Witterung hat noch einen viel größeren Einfluss auf die Entwicklung der Honigtauerzeuger. Man kann daher, wie schon 1983 ausgeführt, allein aufgrund der Witterung genaue Prognosen zur bevorstehenden Waldtracht machen. Dies ist sogar möglich ohne Beobachtung der Honigtauerzeuger (z.B. Zählung der Lecanienlarven im Herbst).

 

Die Witterung im Mai und Juni sowie im Herbst (August – September)

Nasser Mai – schöner Juni:

Positiv: gute Lecanientracht, wenn Lecanien vorhanden sind; starke Entwicklung der Lachniden; Melezitose ab Juli

Negativ: die Lecanien werden im Juni stark parasitiert, die auslaufenden Lecanienlarven werden im August bis September durch die Gegenspieler der Lachniden dezimiert

 

Schöner Mai – nasser Juni:

Positiv: sehr gute Blütentracht, keine Parasitierung der Lecanien im Juni, gute Ausbreitungsmöglichkeit der Lecanienlarven im Herbst, da keine Lachniden-Gegenspieler vorhanden sind

Negativ: die Lecanientracht wird im Juni durch Schlechtwetter beinträchtigt; keine Lachnidenentwicklung und auch kein Lachnidenhonig bzw. Melezitose

 

Schöner August/September:

Die Lecanienlarven können sich gut am Baum ausbreiten und können auch durch den Wind verfrachtet werden: z.B. von Ameisenbäumen auf andere Bäume oder von den Hochlagen in die Niederung.

 

Bei Schlechtwetter ist die Ausbreitung verhindert bzw. gehen viele Larven verloren, die das Winterquartier unter den Quirlschuppen nicht erreichen.

 

 

 

Die Prognose mit Temperatursummen

Als Witterungsparameter wurden Temperatursummen der einzelnen Monate herangezogen und zwar jeweils die Temperaturen über 10°C bei Schönwetter und über 15°C bei Schlechtwetter (dies entspricht dem Bienenflug).

 

Tabelle Temperatursummen

 

Diese Zahlen über die Temperatursummen geben eindeutig Aufschluss über das Vermehrungsverhalten der Honigtauerzeuger. Zufälle spielen dabei eine große Rolle, wir hatten in den letzten Jahren großes Pech. 2018 waren noch genügend Lecanien für ein 4. Honigjahr vorhanden, aber die Fichtenblüte und er Abtrag durch andere Insekten verhinderten dies, und die Lecanie honigte nur kurz. 2019 folgte das Nulljahr, in dem es sowieso keinen Lecanienhonig gibt. Regulär sollte 2020 das Erstjahr folgen. Das Jahr 2019 hatte aber witterungsmäßig den schlechtesten Mai und den schönsten Juni, sodass es ein Lachnidenjahr wurde. Nach einer extrem starken Parasitierung im Juni wurden auch noch die auslaufenden Larven der nicht parasitierten Lecanien durch die Lachniden-Gegenspieler vertilgt. Da blieb nicht viel übrig für 2020, die einzelnen Lecanien musste man lange suchen. Doppeltes Pech natürlich für 2019: In einem Zweit- oder Drittjahr der Lecanienentwicklung hätte es bei diesem Schönwetter im Juni eine Rekordernte gegeben. So blieb aber nur ein weiteres Nulljahr für 2020 übrig.

 

Wie geht es 2021 weiter?

Die Temperatursummenzahlen von 2020 sind hervorragend: Der schlechteste Juni seit 2009 verhinderte eine Parasitierung, es gab keine Lachniden und der schöne Herbst sorgte für eine gute Ausbreitung der Lecanienlarven. Ausgehend von einer geringen Anzahl von Lecanien gibt es heuer aber mehr als eine Verhundertfachung der Lecanienanzahl. Naturgemäß sind in höheren Lagen, und da vor allem in Ameisengebieten, mehr Lecanien vorhanden. Hier ist die Tracht im Erstjahr immer ergiebiger als in der Niederung. Wo im vergangenen Jahr einzelne Lecanien vorhanden waren, gab es in den angrenzenden Quirlen unter den Quirlschuppen jeweils an die 20 Larven, aber auch viele an den angrenzenden Nadeln, die später weiterwandern oder sich vom Wind abtragen lassen und so auf andere Bäume gelangen. Auch für 2022 und 2023 sind die Aussichten für gute Waldhonigjahre ausgezeichnet. Schon 2022 könnte ein Rekordjahr stattfinden, wie 2010 oder 2000, wenn der Juni geringere Temperatursummen aufweist als der Mai, wie in den Jahren 2009 oder 1999. Daher Empfehlung für heuer: Ausnützung der Tracht in den Hochlagen und Ablegerbildung für eine optimale Völkerzahl in den nächsten beiden Jahren.

 

Hinweisen möchte ich auch auf den Artikel “50 Jahre Phänologie (Beobachtung der Vegetationsentwicklung) in Saalfelden”. Demnach ist die Hollerblüte (auch Beginn der Lecanientracht) auf 800 m Seehöhe durchschnittlich um 12 Tage früher (13. Juni → 1. Juni). Dies bedeutet eine Verschiebung der Vegetationsgrenzen von 400 m auf 800 m Seehöhe. Durch den Einfluss des Schnees wird die Verschiebung der Vegetationsgrenzen nach oben hin immer geringer: von 1000 m auf 1200 m, von 1500 m auf 1600 m, von 1950 m auf 2000 m. Die Lecanientracht verlängert sich dadurch und kann daher in den Hochlagen länger ausgenützt werden:

800 m: 1. Juni – 20. Juni

1200 m: 17. Juni – 6. Juli

1600 m: 29. Juni – 18. Juli

 

Trachtreferent

 

Dipl.Ing. Horst Nöbl

 

Wanderungen mit Bienen im Bundesland Salzburg

Der genaue Gesetzestext kann auf unserer Homepage unter “Downloads LV” oder im Anschluss an diesen Beitrag heruntergeladen werden.

Zur Klarstellung dieses sensiblen Themas haben wir die entsprechenden Zeilen aus dem Gesetzestext entnommen und interpretiert.

(1) Die Wanderung mit Bienen ist jedermann ohne zeitliche Beschränkung nach Maßgabe der tierseuchenpolizeilichen sowie der nachstehenden Vorschriften gestattet. 

Interpretation LV: Jeder Wanderimker ist uns willkommen, wenn die Vorschriften eingehalten werden und ein kollegialer Kontakt zu den heimischen Imkern gesucht wird. Das heißt, über die gesetzmäßigen Vorschriften hinaus ist es in unser aller Interesse und gehört es zum guten Ton sich auch beim Ortsgruppen-Obmann anzumelden.

(2) Wanderbienenstände dürfen nur von Personen aufgestellt werden, die durch eine schriftliche Bestätigung (Wanderzeugnis) des Landesvereines der Bienenzüchter für Salzburg nachweisen können, dass die Wanderbienen aus einem gesunden und ordnungsgemäß bewirtschafteten Heimbienenstand verbracht werden. Die Verweigerung des Wanderzeugnisses hat durch Bescheid der Kammer für Land und Forstwirtschaft in Salzburg zu erfolgen. Die beabsichtigte Aufstellung ist dem nach dem Ort des Wanderplatzes zuständigen Bürgermeister unter Vorweis dieser Bestätigung spätestens zwei Wochen vor der Aufstellung zu melden. 

Interpretation LV: Wanderzeugnisse für das Bundesland Salzburg stellt ausschließlich der Landesverein für Bienenzucht in Salzburg aus. Dem Wanderzeugnis zugrunde liegt das Protokoll der Standuntersuchung eines Gesundheitsorganes des LV für Bienenzucht in Salzburg. Das Wanderzeugnis ist durch den Imker an die anzuwandernde Gemeinde rechtzeitig zu übermitteln (14 Tage). Die Ausstellung des Wanderzeugnisses im LV kann bis zu 5 Arbeitstage dauern. Das heißt für die Erteilung der Wandererlaubnis ist rund ein Monat vom Imker einzuplanen.

(3) Die Aufstellung von Wanderbienenständen auf fremden Grundstücken ist nur mit Zustimmung deren Eigentümer oder der sonst Nutzungsberechtigten zulässig. Ist der Aufstellungsort weniger als 10 m von benachbarten Grundstücken entfernt, ist auch die Zustimmung der dortigen Eigentümer bzw Nutzungsberechtigten erforderlich. 

(4) Hinsichtlich der Distanz zu anderen Bienenständen gelten folgende Bestimmungen: 1. Wanderbienenstände dürfen nur in einem solchen Abstand von besiedelten Heimbienenständen aufgestellt werden, daß die Haltung der Bienenvölker der Heimbienenstände durch die Wanderbienen nicht nachteilig beeinflußt wird. Dieser Abstand hat bei Wanderbienenständen mit bis zu 30 Bienenvölkern mindestens 250 m und bei Wanderbienenständen mit mehr als 30 Bienenvölkern mindestens 500 m zu betragen. Landesrecht Salzburg www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 4 2. Der Abstand zwischen einzelnen Wanderbienenständen muß wenigstens 250 m betragen, es sei denn, daß die betroffenen Wanderimker eine geringere Entfernung vereinbaren. 

(5) Von öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Flugöffnungen der Wanderbienenstände eine Entfernung von mindestens 10 m aufweisen. 

(6) Die Aufstellung von Wanderbienenständen ist unzulässig, wenn im Umkreis von 3 km vom beabsichtigten Aufstellungsplatz eine nach dem Bienenseuchengesetz, BGBl Nr 290/1988, anzeigepflichtige Krankheit festgestellt wurde. Der Eigentümer eines Wanderbienenstandes hat sich darüber beim Landesverein der Bienenzüchter für Salzburg nachweislich zu informieren. 

(7) Die Wanderbienenstände sind von deren Eigentümern in ausreichender Art und Weise zu beaufsichtigen. Die Eigentümer sind überdies verpflichtet, rechtzeitig vor Antritt der Wanderung eine Haftpflichtversicherung für Schäden, welche aus der Bienenhaltung, dem Transport der Völker und an den Wanderplätzen an Personen, Tieren und Sachen entstehen können, abzuschließen. Jeder Wanderbienenstand ist mit dem Namen und der Wohnadresse seines Eigentümers zu bezeichnen.

Interpretation LV: Das Einvernehmen mit den Grundeigentümern ist herzustellen und die Abstände recht- und gesetzmäßig einzuhalten. Wir raten unseren Imkern das schriftlich in Form einer Nutzungsvereinbarung eigenverantwortlich festzuhalten. Die Wanderbienenstände müssen mit Namen, Postanschrift, Telefonnummer und der VIS Nummer eindeutig gekennzeichnet sein.

Homepage 2021

Ab Jänner 2021 wird unsere Homepage laufend aktualisiert.

Alle aktuellen Themen, Termine, Veranstaltungen, Ankündigungen und Verlautbarungen werden ab sofort auf unserer Homepage kommuniziert und im ersten Halbjahr 2021 geht auch unser Online Shop in Betrieb.

Vielen Dank!

Euer Imkerhof Salzburg Team

Im Salzburgerland

Struktur des Landesvereins: Der Landesverein für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg gliedert sich in 82 Ortsgruppen und hat derzeit ca. 2565 Mitglieder, welche ca. 25.000 Bienenvölker betreuen.

Als Verbindung zum Landesverein werden die fünf Gaue (Bezirke) des Landes von Gauobleuten geleitet welche ihrerseits die Ortsgruppenleute betreuen.

Coronameldung Mai 2020

Liebe Kunden!

Ab sofort fahren wir wieder einen normalen Geschäftsbetrieb d.h. Öffnungszeiten wie gehabt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

NEU:

In den Monaten Mai, Juni, Juli haben wir für Sie am Samstag von 9.00-16.00 Uhr geöffnet. Damit nehmen wir uns mehr Zeit für Beratungsgespräche der vielen Neueinsteiger oder auch sonstiger wichtiger Themen in der Imkerei.

Corona macht`s möglich, mit Maskenpflicht und bitte – Abstand halten!

Bitte für Fachberatung vorher anmelden!