Antrag für eine Betriebsberatung

Allgemeines

Die Betriebsberatungen müssen vom Büro des Landesverbandes genehmigt werden.
Pro Betrieb und Jahr kann eine Betriebsberatung in Anspruch genommen werden.
Nur die begutachteten Völker dürfen vom Betriebsberater/von der Betriebsberaterin abgerechnet werden.
Die Betriebsberatung wird nur gefördert, wenn die Förderbedingungen eingehalten wurden.
Betriebsberatungen, welche die Förderbedingungen nicht erfüllen, werden vom Verband nicht bezahlt.

Förderbedingungen:

  1. Qualifizierte/r BetriebsberaterIn vom Verband (siehe Liste der BetriebsberaterInnen)
  2. Teilnahmebestätigung Varroaseminar 3.0 (Nicht älter als 4 Jahre)
  3. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Nachweis für Betriebsberatung und -erhebung im Bereich
    der Bienengesundheit“
  4. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Betriebsberatungs-/ Beratungsprotokoll Bienen“

Selbstbehalt für Verbandsmitglieder

Basispreis: 25,00€  je Betriebsberatung für die ersten 25 Völker

Völkerbeitrag: 1,00€ für jedes weitere Volk

Preis für Nicht-Mitglieder

Basispreis: 100,00€  je Betriebsberatung für die ersten 25 Völker

Völkerbeitrag: 2,00€ für jedes weitere Volk

Antrag stellen

    Daten AntragstellerIn

    Daten zur Betriebsberatung

    Die Betriebsberatungen müssen vom Büro des Landesverbandes genehmigt werden. Pro Betrieb und Jahr kann eine Betriebsberatung in Anspruch genommen werden. Nur die begutachteten Völker dürfen vom Betriebsberater/von der Betriebsberaterin abgerechnet werden. Die Betriebsberatung wird nur gefördert, wenn die Förderbedingungen eingehalten wurden. Betriebsberatungen, welche die Förderbedingungen nicht erfüllen, werden vom Verband nicht bezahlt.

    Förderbedingungen:

    Qualifizierte/r BetriebsberaterIn vom Verband (siehe Liste der BetriebsberaterInnen)

    Teilnahmebestätigung Varroaseminar 3.0 (Nicht älter als 4 Jahre)

    Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Nachweis für Betriebsberatung und -erhebung im Bereich der Bienengesundheit“

    Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Betriebsberatungs-/ Beratungsprotokoll Bienen“

    Ich ermächtige den Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg (im Folgenden „Verband“ genannt) zur Verarbeitung/Speicherung meiner personenbezogenen Daten sowie, falls bekannt gegeben, meiner Bankdaten, die ich dem Verband freiwillig bekannt gebe und die für die Arbeit des Verbandes erforderlich sind (gemäß den Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f, Abs. 4 DSGVO), bis auf schriftlichen Widerruf. Ich willige ferner ein, dass der Verband meine Daten an von ihm beauftragte Vereine und Dienstleister übermittelt. Über solche Datenübermittlungen wird der Verein die Mitglieder vorab informieren. Der Verein nutzt zur Verwaltung seiner Daten das sogenannte „Cloud Computing“, bei dem verschiedene Daten auf besonders gesicherten Servern Dritter gespeichert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten die Mitglieder jederzeit beim Vorstand. Der Vorstand garantiert einen sorgfältigen Umgang mit den Daten, übernimmt jedoch keine Haftung für Versäumnisse und Verschulden Dritter, die mit den Vereinsdaten betraut wurden. Der Verband haftet nur für eigenes grobes Verschulden.

    Informationspflicht

    Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, dsb@dsb.gv.at.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.