Antrag für eine Betriebsberatung
Allgemeines
Die Betriebsberatungen müssen vom Büro des Landesverbandes genehmigt werden.
Pro Betrieb und Jahr kann eine Betriebsberatung in Anspruch genommen werden.
Nur die begutachteten Völker dürfen vom Betriebsberater/von der Betriebsberaterin abgerechnet werden.
Die Betriebsberatung wird nur gefördert, wenn die Förderbedingungen eingehalten wurden.
Betriebsberatungen, welche die Förderbedingungen nicht erfüllen, werden vom Verband nicht bezahlt.
Förderbedingungen:
- Qualifizierte/r BetriebsberaterIn vom Verband (siehe Liste der BetriebsberaterInnen)
- Teilnahmebestätigung Varroaseminar 3.0 (Nicht älter als 4 Jahre)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Nachweis für Betriebsberatung und -erhebung im Bereich
der Bienengesundheit“ - Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Betriebsberatungs-/ Beratungsprotokoll Bienen“
Selbstbehalt für Verbandsmitglieder
Basispreis: 25,00€ je Betriebsberatung für die ersten 25 Völker
Völkerbeitrag: 1,00€ für jedes weitere Volk
Preis für Nicht-Mitglieder
Basispreis: 100,00€ je Betriebsberatung für die ersten 25 Völker
Völkerbeitrag: 2,00€ für jedes weitere Volk