Lehrveranstaltung beantragen

Hier können Sie als Ortsgruppe/Ortsverein, Bezirk oder FunktionärIn des Landesverbandes Fortbildungen beantragen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie die Angaben im Formular, damit Ihre Veranstaltung gefördert werden kann.

Sollten die Angaben nicht korrekt sein oder zu spät bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes eingehen, kann es sein, dass Ihre Veranstaltung nicht gefördert werden kann.

    Daten der Antragstellenden Person

    Daten zur Lehrveranstaltung

    Geplanter Beginn/Ende (Uhrzeit)

    Daten der/des nicht gelisteten ReferentIn

    HINWEIS

    Bitte beachten Sie, dass nicht gelistete ReferentInnen vom Büro des Landesverbandes genehmigt werden müssen!

    Bitte beachten Sie, dass Kurse erst ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 12 TeilnehmerInnen gefördert werden können.

    Alle Kurse die gefördert werden sollen, müssen vom Büro des Landesverbandes genehmigt werden!

    Bitte beachten Sie, dass Kurse ab 4BE bis spätestens 15. des Vormonats im Büro des Landesverbandes einlagen müssen, damit sie gefördert werden können!

    Daten zum Veranstaltungsort

    ________________________

    Lehrveranstaltungen können nur intern von den dazu berechtigten Stellen (Ortsgruppen/Ortsvereine/Bezirke und FunktionärInnen des Landesverbandes) beantragt werden. Änderungen oder Absagen von Lehrveranstaltungen sind dem Büro des Landesverband unverzüglich zu melden.

    Kurse können nur gefördert werden, wenn die AMA-TeilnehmerInnenliste vollständig und leserlich ausgefüllt im Original an die Geschäftsstelle des Landesverbandes übermittelt wird!

    Ich ermächtige den Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg (im Folgenden „Verband“ genannt) zur Verarbeitung/Speicherung meiner personenbezogenen Daten sowie, falls bekannt gegeben, meiner Bankdaten, die ich dem Verband freiwillig bekannt gebe und die für die Arbeit des Verbandes erforderlich sind (gemäß den Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f, Abs. 4 DSGVO), bis auf schriftlichen Widerruf. Ich willige ferner ein, dass der Verband meine Daten an von ihm beauftragte Vereine und Dienstleister übermittelt. Über solche Datenübermittlungen wird der Verein die Mitglieder vorab informieren. Der Verein nutzt zur Verwaltung seiner Daten das sogenannte „Cloud Computing“, bei dem verschiedene Daten auf besonders gesicherten Servern Dritter gespeichert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten die Mitglieder jederzeit beim Vorstand. Der Vorstand garantiert einen sorgfältigen Umgang mit den Daten, übernimmt jedoch keine Haftung für Versäumnisse und Verschulden Dritter, die mit den Vereinsdaten betraut wurden. Der Verband haftet nur für eigenes grobes Verschulden.

    Informationspflicht

    Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, dsb@dsb.gv.at.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.