Förderungen für Imkereibetriebe

Der Imkereisektor wird Dank verschiedener EU-Förderungen im Rahmen des GAP Strategieplan Österreich  2023 – 2027, umgesetzt durch die „Sonderrichtlinie Imkereiförderung“ unterstützt.

Folgende Förderungen für Imkereibetriebe gibt es:

  • 55-02 Einstieg in die Bienenhaltung
  • 55-02 Umstieg in die biologische Bienenhaltung
  • 55-02 Biofuttermittel
  • 55-04 Investitionen in den Imkereisektor
    • FG 01: Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung  der Wanderimkerei „Investitionsförderung“
    • FG 02: Investitionen in imkerliche Kleingeräte „Kleingeräteförderung“

Vorraussetzungen für alle Förderungen:

  1. ID Austria (früher Handysignatur) – Zur Anleitung
  2. Registrierung eines eAMA-Account – Zur Anleitung
  3. VIS Registrierung (Verbraucher Informations System) – Zur Registrierung
  4. Mitglied in einem Imkerverein, der Mitglied im Landesverband ist.

Voraussetzungen für Bio-Förderungen:

  • Prüfvertrag mit einer Bio-Prüfstelle (z.B. SLK)