Förderungen für Imkereibetriebe
Der Imkereisektor wird Dank verschiedener EU-Förderungen im Rahmen des GAP Strategieplan Österreich 2023 – 2027, umgesetzt durch die „Sonderrichtlinie Imkereiförderung“ unterstützt.
Folgende Förderungen für Imkereibetriebe gibt es:
- 55-02 Einstieg in die Bienenhaltung
- 55-02 Umstieg in die biologische Bienenhaltung
- 55-02 Biofuttermittel
- 55-04 Investitionen in den Imkereisektor
- FG 01: Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei „Investitionsförderung“
- FG 02: Investitionen in imkerliche Kleingeräte „Kleingeräteförderung“
Vorraussetzungen für alle Förderungen:
- ID Austria (früher Handysignatur) – Zur Anleitung
- Registrierung eines eAMA-Account – Zur Anleitung
- VIS Registrierung (Verbraucher Informations System) – Zur Registrierung
- Mitglied in einem Imkerverein, der Mitglied im Landesverband ist.
Voraussetzungen für Bio-Förderungen:
- Prüfvertrag mit einer Bio-Prüfstelle (z.B. SLK)